DAS VERTEILERPRINZIP
Conrad Meissler im "Klönschnack"
Sollen wir uns als Makler beklagen müssen? Dafür, dass wir bei Wohnimmobilien, die wir zum Kauf vermitteln wollen, manchmal monatelang Besichtigungen durchführen, ohne Erfolg, ohne Honorierung. Dafür, dass wir jedem unseren Kunden mit Rat, Marktwissen, Expertise sowie schriftlichen Bewertungen ihrer Immobilien zur Verfügung stehen, ohne dafür Rechnungen zu stellen. Dafür, dass wir angebotene Immobilien bewerben, im Internet, in Zeitungen, oft monatelang, ohne die wirkliche Sicherheit, die sicheren Kosten jemals wirklich einspielen zu können. Nein, wir beklagen uns nicht für einen Job, der uns sehr viel Einsatz und Engagement abverlangt, sehr viel Interesse, ständige Fortbildung und laufende Akquisition voraussetzt, der uns mit vielen Menschen zusammenbringt und der von uns verlangt, dass wir in der Regel Menschen bei ihrer wichtigsten Lebensentscheidung, dem Kauf einer eigenen Wohnimmobilie, helfen. Wir beklagen uns auch nicht, dass wir für die Behörden Überwachungsaufgaben gegen Geldwäsche oder Meldeaufgaben bei der Personenidentifizierung übernehmen müssen. Wir führen auch keine Klage, dass andere Dienstleister, Anwälte, Mediziner, Steuerberater, unabhängig von dem Erfolg ihrer Leistungen honoriert werden müssen. Denn unser Beruf macht uns Spaß, bietet viele Entwicklungsmöglichkeiten und ernährt unsere Familien.